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Betriebliche Altersvorsorge - Liquidität schaffen

Unternehmerisch denken heißt auch, Risiken abzuwägen – zwischen überschaubaren und existenzgefährdenden Risiken zu unterscheiden. Gegen letztere haben Sie sich vermutlich versichert. Wohlgemerkt: mit einer Risikoversicherung.

Wie halten Sie’s mit kapitalbildenden Versicherungen? Denken Sie beim Thema „Betriebliche Altersvorsorge“ automatisch an eine Pensionskasse oder Direktversicherung? Dann geht es Ihnen wie vielen Unternehmerinnen und Unternehmern; schließlich verstehen die Vertriebsorganisationen der Versicherungskonzerne ihr Geschäft.

Wir würden Sie gerne für einen neuen und gleichzeitig alten Weg der betrieblichen Altersvorsorge begeistern: die Unterstützungskasse – genauer gesagt die pauschal dotierte Unterstützungskasse.

Unterstützungskassen sind die älteste Form betrieblicher Altersvorsorge, blieben aber lange Zeit den Großunternehmen vorbehalten. Gründlich modernisiert, sind sie auch für kleine und mittlere Unternehmen interessant. So interessant, dass viele Experten darin den Königsweg betrieblicher Altervorsorge sehen. Nicht zuletzt wegen eines schlagenden Vorteils: Das Modell ist gut für die Mitarbeiter und gut fürs Unternehmen.

  • Die Mitarbeiter erhalten als Gegenleistung für ihren „Gehaltsverzicht“ (Entgeltumwandlung) eine verlässliche, in ihrer Höhe garantierte Rentenzusage. Diese fällt bei gleichem Kapitaleinsatz deutlich höher aus als bei jedem Versicherungsmodell. Mit ein Grund: Das investierte Kapital muss nicht zuerst hohe Abschlusskosten decken.
  • Das Unternehmen wird unabhängiger von Banken, indem es eigene Liquiditätsreserven bildet. In der Anlage der Mittel ist das Unternehmen völlig frei – frei, lukrative Anlagemöglichkeiten zu nutzen oder bei Bedarf die Mittel als angemessen verzinstes, aber nicht weiter abzusicherndes Darlehen in Anspruch zu nehmen. Erwirtschaftet das Unternehmen höhere Erträge als für die Rentenzahlungen erforderlich, bleiben diese dauerhaft im Unternehmen.

Nur an einer Stelle kommt eine (Risiko-)Versicherung ins Spiel: Damit die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Falle einer Insolvenz gesichert sind, zahlt das Unternehmen Beiträge an den Pensionssicherungsverein.

Möchten auch Sie bei der betrieblichen Altersvorsorge neue Wege gehen? Gerne informieren wir Sie ausführlich über die „Bank im Unternehmen“ – auch in Abgrenzung zur Pensions- bzw. Direktzusage. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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